Fördersätze im BEG werden abgesenkt
Einige aktuelle Änderungen des BEG sind bereits am 28.07.2022 in Kraft getreten. Zum 15.08.2022 werden die Fördersätze für Heizung und Heizungstausch noch einmal reduziert. Ein Heizungswechsel lohnt sich trotzdem.
Heizungstausch: Was wird gefördert?
Gasverbrauchende Anlagen: Förderung entfällt
Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Heizungen (und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen) in der BEG wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen.
Heizungs-Tausch-Bonus
Der Austausch einer Gasheizung gegen eine Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage wird mit einem Bonus von 10 % gefördert, wenn die Anlage mindestens 20 Jahre alt ist. Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ebenfalls ein Bonus von 10 % gewährt.
Kreditförderung für Einzelmaßnahmen bei der KfW entfällt
Die Kreditvariante bei der KfW für Einzelmaßnahmen im Zuge der Umsetzung des BEG-Neuausrichtung abgeschaltet. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beim BAFA bleiben erhalten. Es gilt: Einzelmaßnahmen werden beim BAFA, systemische Maßnahmen bei der KfW beantragt.
Nicht mehr bei Heizungen: iSFP-Bonus
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
Ihr individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird von einem unabhängigen Energieberater durchgeführt. Er fasst den energetischen Stand Ihres Hauses zusammen und gibt Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Voraussetzungen realistische Modernisierungsmaßnahmen an die Hand, die den energetischen Zustand Ihrer Hauses verbessern.
Förderung Heizungsoptimierung weiterhin möglich
Sie möchten Energie sparen, aber nicht gleich Ihre ganze Heizung erneuern? Auch das geht und wird gefördert. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie für eine Heizungsoptimierung einen Zuschuss von bis zu 20 % der Kosten beim BAFA beantragen.
WICHTIG:
Die Antragstellung muss bei allen Varianten vor Unterzeichnung des Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrags erfolgen.
Nutzen Sie auch den Förderwegweiser Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und finden Sie schnell und einfach die Förderung für Ihr Vorhaben.
Zum FörderwegweiserFördersätze bis 14.08.2022
Wechsel auf: | Förderung (alte Heizung Gasheizung) | Förderung (alte Heizung Ölheizung) |
Gasbrennwertheizung “renewable ready” | 20 % | 20 % |
Gas-Hybridheizung | 30 % | 40 % |
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybrid) | 35 % | 45 % |
Solarkollektoranlage | 30 % | 30 % |
Biomasse- o. Wärmepumpenanlage | 35 % | 45 % |
Heizungsoptimierung | 20 % | 20 % |
Mit individuellem Sanierungsfahrplan | + 5 % | + 5 % |
Fördersätze ab 15.08.2022
Einzelmaßnahme | Zuschuss | iSFP | Heizungstausch | Effiziente Wärmepumpe | Max. Fördersatz |
Solarthermie | 25% | ‑ | ‑ | ‑ | 25% |
Biomasse | 10% | ‑ | 10% | ‑ | 20% |
Wärmepumpe | 25% | ‑ | 10% | 5% | 40% |
Innovative Heizungstechnik | 25% | ‑ | 10% | ‑ | 35% |
EE-Hybrid | 25% | ‑ | 10% | 5% | 40% |
EE-Hybrid mit Biomasseheizung | 20% | ‑ | 10% | 5% | 35% |
Wärmenetzanschluss | 25% | ‑ | 10% | ‑ | 35% |
Heizungsoptimierung | 15% | 5% | ‑ | ‑ | 20% |
Alle Angaben zu den Fördermitteln auf unserer Seite erfolgen ohne Gewähr.
Heizung im Neubau
Im Neubau wird aktuell nur ein Zuschuss für den Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen gewährt. Die Festlegung der künftigen Förderung von energieeffizienten Neubauten steht zurzeit noch aus.
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